Pixabay – gemeinfreie Bilder
(Kommentare: 2)
Bilder, Graphiken und Illustrationen braucht man im Webdesign ständig. Sei es als Hintergrund, Eye-Catcher oder visuellen Verdeutlichung von Text.
Hier greife ich dann gerne auf Bilderdienste wie z.B. fotolia oder iStockphoto zurück. Bei diesen Diensten zahlt man für jedes Bild unterschiedlich hohe Beträge und die jeweiligen Lizenzbedingungen sollte man sich auch aufmerksam zu Gemüte führen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden (Stichwort: Abmahnung …).
Via Dr. Web stieß ich eben auf die Bilderplattform Pixabay. Dort finden sich ausschließlich gemeinfreie Bilder – das bedeutet kein Bild kostet etwas, weitere Lizenzbedingungen gibt es nicht. Aktuell sollen es schon um die 40.000 Bilder und Illustrationen sein.
Ich habe mich dort eben mal angemeldet – was zwar nicht nötig, aber zu empfehlen ist – und ein wenig herum gestöbert. Was ich dort sah war durchaus optisch ansprechend.
Wie schon gesagt, sind alle Bilder gemeinfrei und dürfen somit von jedermann zu jedem legalen Zweck verwendet werden. Eine Nennung der Fotografen oder Illustrateure ist nicht Voraussetzung für die Nutzung. Ein Backlink zu Pixabay wird selbstverständlich gern gesehen, ist aber ebenfalls nicht Voraussetzung.
Jeder registrierte Nutzer hat auch die Möglichkeit eigene Bilder hochzuladen. Diese durchlaufen dann eine interne Kontrolle der Seitenbetreiber auf Eignung oder Verstöße gegen die Nutzerbedingungen.
Dies werde ich in den nächsten Tagen einmal ausprobieren und einige Fotos hochladen.
Gerade für Projekte mit einem geringen Budget scheint mir Pixabay eine interessante Alternative zu sein und bei nächster Gelegenheit werde ich eben dies einmal genauer testen.
Kommentare
Kommentar von Stefanie |
Laut deutschem Recht sind die Fotos nicht gemeinfrei. Denn jeder Fotograf kann seine eigenen Bilder hochladen. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Somit könnte man in Deutschland eine Abmahnung bekommen.
Kommentar von Stefko |
Das stimmt so nicht, der Bildautor lädt die Bilder unter Anerkennung der CC0 hoch und tritt damit seine Urheberrechte ab. Eine solche Übertragung ist in D nicht möglich – richtig – aber dann (ich zitiere hier einfach aus dem schon verlinkten Artikel) stellt die in CC0 enthaltene „Fallback License“ gewissermaßen eine Creative-Commons-Lizenz ohne die sonst üblichen Lizenzbedingungen (BY, SA, ND, NC) dar.
Das bedeutet zwar nicht, dass nicht doch irgendein durchgeknallter Jurist auf dumme Ideen kommt, aber
1) die Abmahnung möchte ich sehen,
2) würde ich es da jeder Zeit drauf ankommen lassen
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